Gewerbesteuer / Grundsteuer – Erhöhung Gemeinde Bodenwöhr

Der Bürgermeister hat nicht alle Aspekte einer Steuererhöhung ins Kalkül gezogen. Die meisten Gemeinderäte wollten den Schnellschuss nicht unterstützen.

Bürgermeister Hoffmann wollte mit dem Ziel die Einnahmen der Gemeinde zu verbessern, die Grundsteuer und die Gewerbesteuer anheben.

Der Kämmerer Thomas Forster hatte hierzu alle möglichen Zahlen, Statistiken und Rechnungen aufbereitet um den Räten einen Überblick zu verschaffen und mögliche Mehreinnahmen darzustellen.

Momentane und zukünftig gewünschte Hebesätze

Grundsteuer A:  Landwirtschaftliche Flächen:  Betrifft meist Landwirte.
Bodenwöhr verlangt derzeit 300% künftig sollen es 340% sein
Grundsteuer B:
Grundstücke und Häuser: Betrifft jeden Bürger, egal ob Besitzer oder Mieter, weil dieser Betrag vom Vermieter umgelegt wird.
Bodenwöhr verlangt derzeit 300% künftig sollen es 340% sein.
Gewerbesteuer: Betrifft hier nur GmbHs, AGs etc. . Die Einzelunternehmer sind in diesem Fall nicht, betroffen, weil eine Verrechnung mit der Einkommensteuer vorgenommen werden kann. Bodenwöhr verlangt derzeit 350%, künftig sollen es 380% sein.

Grundsteuer
Im Vorlagebericht des Bürgermeisters war zu lesen, dass es nach ausgiebiger Recherche sinnvoll wäre die Grundsteuer und die Gewerbesteuer anzuheben, weil viele Gemeinden in der Coronakrise
auch angehoben hätten.

Schließlich würde die Grundsteuer A jeden Bürger mit 1,01 € belasten und Grundsteuer B mit 10,46 €

Fraktionssprecher der BLB Feldmeier merkte an, dass die ausgiebige Recherche nur auf irgendwelchen theoretischen Zahlwerken basiere. Man brauche keine kaufmännische Ausbildung um zu wissen, dass eine Preiserhöhung nicht automatisch mehr Einnahmen bedeute. Außerdem hielt er die Umrechnung der Erhöhung (Grundsteuer A 1,01 € / Grundsteuer B 10,46 € pro Einwohner)  auf die Anzahl der Einwohner für unseriös. Es tröstet schließlich den Landwirt nicht, dass Bodenwöhr rund 4200 Einwohner leben, wenn er den Steuerbescheid alleine bezahlen müsse und der Familienvater könne seine Kinder auch nicht zur Kasse bitten.

Hoffmann meinte, dass diese Prokopf-Darstellung gängige Praxis sei, z.B. Prokopfverschuldung.
Feldmeier meinte, wenn Hoffmann nicht erkenne, dass die Prokopf-Verschuldung eine fiktive Messzahl sei, die Grundsteuer aber tatsächlich jedes Jahr in der Nebenkostenabrechnung einer Familie erschiene und bezahlt werden müsse, dann sei das seine Sache. Hoffmann fragte nach, ob Feldmeier auch noch einen sachlichen Beitrag zu liefern hätte oder ob er schon fertig sei.
Welcher Aspekt an der logischen Argumentation Feldmeiers unsachlich gewesen sein soll, ließ der Bürgermeister jedoch offen. Feldmeiers Herleitung überzeugte jedoch die überwiegende Mehrheit des Gemeinderats offenbar „trotzdem“, wie sich in der deutlichen Abstimmungsniederlage für Hoffmanns Pläne zur Steuererhöhung widerspiegelt….
Anmerkung: Jeder möge selbst prüfen, wer unsachlich ist.

Gewerbesteuer
Auch hier wurde nicht mit Zahlen und Beispielen gespart um darzustellen wie viel mehr Geld künftig in Bodenwöhr zur Verfügung stünde.

Der BLB -Sprecher Feldmeier berichtete, dass die BLB nachgeschaut hätte und die im Vorlagebericht gemachten Aussagen genauer unter die Lupe genommen habe.
Die Aussage, dass viele Gemeinden u.a. wegen Corona angehoben haben, ist falsch.  Von 250 Gemeinden in der Oberpfalz haben gerade mal neun angehoben, zwei haben sogar gesenkt. Von denen die gesteigert haben, haben alle maximal auf 350% angehoben. Den Gewerbesteuersatz von 350% hat Bodenwöhr bereits jetzt.

Nur zwei Gemeinden im Landkreis haben die angestrebten 380%  und das seien Schwandorf und Nittenau. In der ganzen Oberpfalz sind es gerade mal 16.  Es sind Gemeinden, die sich im Speckgürtel vom Regensburg Weiden und Neumarkt befinden.

Feldmeier meinte weiter, dass man mit dem Hebesatz schließlich in Konkurrenz zu den anderen Gemeinden stehe. Wenn man meint noch weiter die Schraube anziehen zu müssen, dann müsse man auch sagen warum sich ein Unternehmen in Bodenwöhr ansiedeln soll, wenn Kommunen in Autobahnnähe ( Maxhütte 310%, Teublitz 350%, Schwarzenfeld 320% weniger an Steuern verlangen.  Einen derart unüberlegten „Steuer-Schnellschuss“ werde die BLB nicht unterstützen.

Lediglich die Gemeinderäte Walter Spirk, Hoffmann Carina und Andreas Seitz waren der Meinung man müsse die Bürger und Unternehmen weiter belasten und folgten damit den Argumenten des Bürgermeisters. Der Antrag des Bürgermeisters wurde vom Rest des Gemeinderates mit 4:10 abgelehnt.