Wer bezahlt den Schaden?
Wie wir alle aus der Zeitung erfahren haben, sind Teile unseres Bahnhofs eingestürzt.
Natürlich stellt sich sofort die Frage, wer ist dafür verantwortlich, wer trägt Schuld, wer muss bezahlen?
Da es sich, sowie berichtet wird, um ein unvorhergesehenes Ereignis handelt, dessen Ursache auch verschiedene Gründe haben kann, dürfte es schwierig werden jemanden dafür verantwortlich zu machen.
Was bedeutet dies für die Gemeinde als Bauherrn:
Die Gemeinde hat für diese Baumaßnahme einen Bauvertrag mit dem Bauunternehmer nach VOB (Verdingungsordnung für Bauleistung) geschlossen. Bei der VOB handelt es sich um ein Gesetzeswerk welches die rechtlichen Verhältnisse am Bau regelt. In §7 VOB/B ist geregelt, dass in so einem Fall der Bauherr das Risiko / sprich die Kosten zu tragen hat. Der Bauunternehmer kann die Zusatzkosten vom Bauherrn erneut verlangen. Was zunächst etwas wunderlich klingt, ist bei genauer Betrachtung leicht nachvollziehbar.
Beispiel: Nehmen wir an, Sie tauschen die Fensterscheiben an einem Ihrer Holzfenster aus, weil es milchig geworden ist. Beim Einsetzen der neuen Scheibe bricht dem Glaser ein Teil des Fensterahmens heraus, weil der Rahmen marode ist. Niemand käme auf die Idee, vom Glaser ein neues Fenster zu verlangen.
Hätte sich die Gemeinde vor so einem Schaden schützen können?
Bereits bei der Baumaßnahme Schulbau am 17.3.23 hat unser Fraktionsvorsitzender Alois Feldmeier (Versicherungsmakler mit Schwerpunkt Bau) alle Gemeinderäte per Mail mit entsprechenden Beispielen und Erklärungen darüber informiert, wie der Sachverhalt wäre. Die Kosten für eine solche Versicherung kann man auf die am Bau beteiligten Firmen umlegen. D.h. es würden keine Kosten entstehen. Der Bürgermeister und der Kämmerer bestätigten, dass dieser Versicherungsschutz nicht notwendig sei, weil man über die VOB, versichert wäre. Feldmeier fragte, wie man denn über ein Gesetzeswerk versichert sein könne. Der Bürgermeister teilte Feldmeier mit, dass er halt keine Ahnung hätte wie man sowas macht.
In der Sitzung am 25.9.24 hat unser Fraktionsvorsitzender den Gemeinderat erneut zum Bahnhofbau informiert. Er hat auf die Bauleistungsversicherung und die dringenden Zusatzklauseln „Einsturz“ hingewiesen.
Erneut bestätigte der Kämmer und der Bürgermeister dem Gremium, dass dieses Risiko über die VOB versichert sei. Man brauche so eine Versicherung nicht und Feldmeier hätte eben keine Ahnung, so der Bürgermeister erneut. Feldmeier meinte, die Behauptung über die VOB versichert zu sein, ist in etwa so, als wenn ich behaupte mein Auto ist über das Grundgesetz versichert.